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ArbG Bochum, 25.02.1999 - 3 Ca 2147/98 |
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Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 25.02.1999 - 3 Ca 2147/98
- LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99
Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs - Keine Einbeziehung von …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 25.02.1999 (3 Ca 2147/98) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Bochum hat durch Urteil vom 25.02.1999 (3 Ca 2147/98), auf welches vollinhaltlich Bezug genommen wird, die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung vom 21.08.1998 festgestellt, die Beklagten zur Weiterbeschäftigung des Klägers verurteilt, den Vollstreckungsschutzantrag zurückgewiesen, der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt und den Streitwert auf 30.965,00 DM festgesetzt.